Kinderarbeit durch Zwangsarbeit verhindern?
ODER Die Schulpflicht und der Artikel 12 GG (Freiheit der Berufswahl)
Text: Sylvia Müller (Initiative frei-sich-bilden – INFSB)
Als eines der großen Argumente für die Beibehaltung der Schulpflicht und als Glanzlicht ihrer Errungenschaften wird auch heute noch immer wieder angeführt, dass ihre Einführung notwendig gewesen sei, um der zunehmenden Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in Fabriken und im elterlichen Haushalt Herr zu werden.
Die Schulpflicht sei darüber hinaus die einzige Möglichkeit gewesen, Kindern besonders in der Anfangszeit der Industrialisierung Freiräume zu schaffen, um ein Mindestmaß an Bildung, gemeint waren in erster Linie Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, für alle zu garantieren. Heute verlagert sich die Begründung gerne auch hin zum Schutz vor Verwahrlosung, sozialer Vereinsamung und Schule als Ort der Anerkennung, der Zuflucht und Rettungsanker vieler Kinder.
Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass die Möglichkeit des Schulbesuchs für viele junge Menschen ein Segen war und eine Möglichkeit, der besonders in der ersten Zeit der Industrialisierung durchaus um sich greifenden Ausbeutung in Industriebetrieben zu entkommen. Und auch heute kenne ich junge Menschen, die sich vor den Ferien fürchten und ihren Lehrer oder ihre Lehrerin als einzige vertrauenswürdige erwachsene Bezugsperson wahrnehmen.
Was mich an der oben erörterten Argumentation immer wieder beschäftigt, zielt jedoch eher in eine andere Richtung und erklärt vielleicht den zugegebenermaßen provokanten und plakativen Titel dieses Artikels:
Ich möchte die These aufstellen, dass die deutschen Schulpflichtgesetze, diejenigen Landesverfassungen, die die Festlegung der allgemeinen Schulpflicht zum Inhalt haben, sowie der praktische Zwang junger Menschen zum Schulbesuch und zur Unterwerfung unter die schulischen Regelungen in unzulässiger Weise gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Weiterlesen